Das Tourismusgesetz definiert möblierte Touristenunterkünfte als "Villen, Apartments oder möblierte Studios zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter, die einer durchreisenden Kundschaft zur Vermietung angeboten werden, die einen Aufenthalt mit einer tage-, wochen- oder monatsweisen Vermietung" macht und die sich dort nicht niederlässt"

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